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Sehr geehrter Gast, GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in der Samtgemeinde Lathen. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und der Gäste-Info-Service Lathen – nachstehend "GIS" abgekürzt - ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. elles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelun- gen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den 1.1. Der GIS ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausge- ber entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonsti- ger Printmedien und Onlineauftritte, soweit er dort als Herausgeber/Be- treiber ausdrücklich bezeichnet ist. 1.2. Soweit der GIS Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheb- lichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder des GIS selbst darstellen noch als solches beworben wer- den, hat der GIS lediglich die Stellung eines Reisevermittlers. 1.3. Der GIS hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen des GIS vorliegen. 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen des GIS als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen In- formationsblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit des GIS) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfül- lung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist der GIS im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff. 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnah- mevertrages. ER haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leis- tungsmängel. 1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam ver- einbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von dem GIS herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorlie- genden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedin- gungen zu treffen. Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Ein- schränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Er- klärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. 2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsab- schluss: a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig bu- chen" bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahme- vertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung un- verzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Ent- scheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. 2.4. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Bu- chung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastauf- nahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Mög- lichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zu- sätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Vorausset- zung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages. 2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Infor- mationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Ka- taloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versen- dete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außer- halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die münd- lichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor- hergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Insti- tutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungs- pflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen. 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gast- gebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungs- bestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbe- stätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefoni- scher Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbind- lichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftli- che zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht. c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezi- 3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt be- rechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich. 3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung so gilt wird die Buchung unabhängig einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung ver- bindlich. 4.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und aus- gewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchs- abhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in An- spruch genommen werden. 4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließ- lich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. 5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungs- bestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. 5.2. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Gastgeber bei der Ankunft, die Restzah- lung beim Aufenthaltsende zu entrichten. 5.3. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zu- satzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist. 5.4. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach de- ren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zu- satzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungs- leistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stel- len. 5.5. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzah- lungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allge- mein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich. 5.6. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mah- nung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht voll- ständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser Bedingungen zu for- dern. 6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne beson- dere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. 6.2. Für spätere Anreisen gilt: a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gel- ten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebe- dingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbele- gung einzustehen hat. 6.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Ab- reisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unter- kunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. 7.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltsprei- ses einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleis- tungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Ein- zelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastge- ber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rück- trittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht. 7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäfts- betriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Be- rücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 7.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 7.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. 7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Be- rücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 7.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkos- ten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:  Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%  Bei Übernachtung/Frühstück 80%  Bei Halbpension 70%  Bei Vollpension 60% 7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzu- weisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwen- dung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver- sicherung dringend empfohlen. 7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastge- ber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen. 8.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten. 8.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Stö- rungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen. 8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störun- gen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängel- anzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofor- tige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Inte- resse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 8.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zuläs- sig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen An- gaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag be- rechtigen. 8.5. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastge- bers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 7. entsprechend. 9.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gast- gebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht. 9.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sa- chen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskar- ten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbe- suche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermit- telt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestäti- gung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 10.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher- streitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Ver- braucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrich- tung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnah- mebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die eu- ropäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consum- ers/odr/ hingewiesen. 10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen. 10.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn- /Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gast- gebers vereinbart. 10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Euro- päischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. ----------------------------------------------------------------------------- © Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte; Stuttgart | München; 2004-2018 ----------------------------------------------------------------------------- Vermittler der Unterkünfte ist: Gäste-Info-Service Lathen Gemeinde Lathen Erna-de-Vries-Platz 5 49762 Lathen